Chrissyx Homepage Forum
Registrieren FAQ Suche Wer ist online? Mitgliederliste Heutige Beiträge Kalender Einloggen

Willkommen bei Chrissyx Homepage Forum! Falls dies Ihr erster Besuch hier ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe mit den häufigsten Fragen und ausführlichen Erklärungen durch! Falls Sie an den Diskussionen teilnehmen wollen, sollten Sie sich registrieren oder, falls Sie das schon getan haben, sich einloggen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß!

 Chrissyx Homepage Forum » Chrissyx Homepage allgemein » VERKLAGT! ANGEZEIGT! ERMAHNT! Mal wieder... [ Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 ]   

Autor Thema: VERKLAGT! ANGEZEIGT! ERMAHNT! Mal wieder...
Chrissyx
Dipl.-Inf. Admin
Redakteur
******
ID # 1



109-273-268
Errungenschaften
Erstellt am 22. Februar 2005 19:41 (#1) HP PN E-Mail Zitat
Ohne Worte:
Zitat:
Diese E-Mail erhalten Sie aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit vorab. Sie erhalten das Schreiben auch in zweifacher Ausfertigung per Post. Beachten Sie bitte, dass bis zur Zustellung je nach regionalen Unterschieden mehrere Tage vergehen können. Das Schreiben wird jedoch bereits mit Erhalt dieser E-Mail wirksam.

Waldorf Rechtsanwälte
Beethovenstr. 12
80336 München
Tel.: +49-89-520572-0
Fax: +49-89-520572-30
--------------------------------------------------------------------------------

Per Einschreiben/Rückschein



Herrn

***
***
***
21.02.2005

vorab per E-Mail: chrissyx@chrissyx.com

Aktennummer:

00430/2005 MH/ag

BMG Records GmbH

BMG Berlin Musik GmbH

edel records GmbH

edel media & entertainment GmbH

EMI Music Germany GmbH & Co. KG

Sony Music Entertainment (Germany) GmbH

Universal Music GmbH

Warner Music Group Germany Holding GmbH

./.

***



wegen illegaler Verbreitung von Vorrichtungen (CloneCD, AnyDVD, Bone´s CCD Profiler, Swiss Scout Easyscan, Blindwrite und Alcohol 120%) zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen u.a.





Sehr geehrter Herr ***,



in der vorbezeichneten Angelegenheit haben uns die oben aufgeführten führenden Unternehmen der deutschen Musikindustrie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.



Durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs entstehen unseren Mandantschaften jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe. Um solche Vervielfältigungen zu verhindern, setzen unsere Mandantschaften Kopierschutztechnologien ein.



Eine Umgehung dieser Kopierschutztechnologien, z.B. durch Einsatz spezieller Umgehungssoftware, ist seit dem 13.09.2003, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, untersagt. Die neu geschaffene Vorschrift des § 95 a UrhG verbietet das Angebot, die Verbreitung und den Einsatz solcher Umgehungssoftware. Ebenso untersagt sind bloße Anleitungen und Hinweise zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, z.B. durch Kombination verschiedener Softwaretools.



1. Unsere Mandantschaften haben in Erfahrung gebracht, dass Sie über die Internetseite



http://www.chrissyx.com/down.htm



die Software CloneCD, AnyDVD, Bone´s CCD Profiler, Swiss Scout Easyscan, Blindwrite und Alcohol 120% wie folgt anbieten:


Alleiniger Zweck der Software AnyDVD, Bone´s CCD Profiler und Swiss Scout Easyscan ist es, in Kombination mit Programmen, die – für sich genommen – nicht in der Lage wären, kopiergeschützte Medien zu vervielfältigen, eine sonst nicht vorhandene Funktion zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu schaffen und dadurch die Vervielfältigung kopiergeschützter Medien zu ermöglichen.



Die Software CloneCD, Blindwrite und Alcohol 120% ermöglicht es, kopiergeschützte Medien unter Umgehung des darauf eingesetzten Kopierschutzes zu vervielfältigen.



2. Dadurch, dass Sie diese Software anbieten bzw. anderen die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ermöglichen, verstoßen Sie gegen §§ 95 a III, 85 UrhG und sind unseren Mandantschaften daher gemäß §§ 97, 101 a UrhG zur Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadenersatz verpflichtet.



Nach § 95 a Abs.3 UrhG ist bereits das bloße Angebot illegaler Umgehungswerkzeuge verboten (vgl. Wandtke/Bullinger, Ergänzungsband zum Praxiskommentar UrhG, § 95 a Rdnr.75). Das Gesetz macht hierbei auch keinen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Angeboten. Auch als Privatmann sind sie daher zur Unterlassung verpflichtet.



Darüber hinaus können diese gravierenden Rechtsverletzungen – sollten Sie zu gewerblichen Zwecken und gewerbsmäßig handeln – als Straftat gemäß § 108 b UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden.



Einen Auszug aus dem Bundesgesetzblatt mit den einschlägigen Vorschriften haben wir diesem Schreiben als Anlage beigefügt.



3. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte haben wir Sie aufzufordern, die in der Anlage beigefügte Unterlassungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis



Donnerstag, den 24.02.2005, 14.00 Uhr,



ausgefüllt und unterzeichnet im Original – zur Fristwahrung gegebenenfalls vorab per Telefax – an uns zurückzuleiten.



Die vorliegende Frist ist angemessen, da unsere Mandantschaften ein Recht auf sofortige Unterlassung Ihres rechtswidrigen Verhaltens haben. Bis zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung besteht die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch Sie.



4. Sowohl unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gemäß § 97 UrhG als auch – verschuldensunabhängig – aufgrund Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683, 677, 670 BGB haben unsere Mandantschaften Anspruch auf Erstattung der durch unsere Einschaltung entstandenen Kosten in Höhe einer 1,3 Regelgebühr gem. Nr.2400 VV RVG zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 2,0 gemäß Nr. 1008 VV RVG für die Vertretung mehrerer Auftraggeber.



Der angesetzte Gegenstandswert von EUR 75.000,00 ist angemessen. Er orientiert sich gerade nicht am Wert der angebotenen Software, sondern bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse unserer Mandantschaften. Diesen entstehen durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe, die durch Umgehungssoftware wie die von Ihnen vertriebene gerade erst ermöglicht werden. Die Ton- und Bildträger unserer Mandantschaften sind wegen des eingesetzten Kopierschutzes nur noch mittels derartiger Umgehungswerkzeuge zu vervielfältigen. Mit einem einzigen Umgehungswerkzeug, das sich weiter im Umlauf befindet, kann eine unbegrenzte Anzahl illegaler Kopien hergestellt werden.



5. Sollte die gesetzte Frist ergebnislos verstreichen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit haben. Wir werden unseren Mandantschaften daraufhin zur Durchsetzung Ihrer Unterlassungsansprüche empfehlen, umgehend bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen.



Gegen andere Anbieter von Umgehungssoftware wurden bereits einstweilige Verfügungen erwirkt.



6. Abschließend weisen wir nochmals darauf hin, dass Ihr Verhalten strafbar sein kann. Unsere Mandantschaften behalten sich die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich vor.





Mit freundlichen Grüßen



Marc Hügel

Rechtsanwalt




Unterlassungserklärung



Hiermit verpflichtet sich ***, gegenüber den Unternehmen BMG Records GmbH, BMG Berlin Musik GmbH, edel records GmbH, edel media & entertainment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Sony Music Entertainment (Germany) GmbH, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH,




1. es bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 (in Worten: Euro zehntausend) zu unterlassen,



die Software CloneCD, AnyDVD, Bone´s CCD Profiler, Swiss Scout Easyscan, Blindwrite und Alcohol 120% zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,



insbesondere über das Internet öffentlich zugänglich zu machen.



2. den oben aufgeführten Unternehmen die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Waldorf und Kollegen, Beethovenstr. 12, 80336 München entstandenen Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von EUR 75.000,00 in Höhe einer 1,3 Regelgebühr gem. Nr.2400 VV RVG zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 2,0 gemäß Nr. 1008 VV RVG sowie Auslagenpauschale (insgesamt EUR 3.980,00) zu erstatten.





***, den ............................................







........................................................................

***



Unterlassungserklärung zu Az.: 00430/2005


cYa...

-----------------------


Beiträge: 15976 | Mitglied seit: November 2002 | IP-Adresse: gespeichert
Morphius
Stammgast
**
ID # 386


Erstellt am 22. Februar 2005 19:46 (#2) PN E-Mail Zitat
Boah, krass. Am besten du nimmst die Downloads runter.

-----------------------
Aufs Maul?
Beiträge: 235 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Chrissyx
Dipl.-Inf. Admin
Redakteur
******
ID # 1



109-273-268
Errungenschaften
Erstellt am 22. Februar 2005 19:47 (#3) HP PN E-Mail Zitat
Welche Downloads? Das sind nur Links! :löl:
Aber ja, die kann ich runter nehmen...

-----------------------


Beiträge: 15976 | Mitglied seit: November 2002 | IP-Adresse: gespeichert
Bam
Lernt noch alles kennen
*
ID # 265


Erstellt am 22. Februar 2005 19:49 (#4) HP PN E-Mail Zitat
:eek: Ach du Shice...
Aber wenns nur Links sind :confused: Hmmm...

-----------------------
Bam:(Beim Niesen) "Haschisch!"
Heinzy: "Kekse!"
Maiky: "Ketschup!"
Bam&Heinzy: "Hä?"
--------------------
Nils bei GIGA GAMES (Hält das XBOX LIVE Starter Kit in der Hand): "Ich öffne ma diese Box, nicht der Pandora aber von Microsoft."
Beiträge: 21 | Mitglied seit: Oktober 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Hippyjaeger
Fast schon Mod
***
ID # 491



250-515-646
Erstellt am 22. Februar 2005 19:52 (#5) HP PN E-Mail Zitat
Und was jetzt?
Beiträge: 1285 | Mitglied seit: April 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Bam
Lernt noch alles kennen
*
ID # 265


Erstellt am 22. Februar 2005 19:57 (#6) HP PN E-Mail Zitat
Das einzige währe wenn man selbst nen guten Rechtsverdreher hat... Aber den zu bezahlen, unmöglich.
Aber ich hab keine Ahnung was man da tun soll, ausser abwarten. :ka:

-----------------------
Bam:(Beim Niesen) "Haschisch!"
Heinzy: "Kekse!"
Maiky: "Ketschup!"
Bam&Heinzy: "Hä?"
--------------------
Nils bei GIGA GAMES (Hält das XBOX LIVE Starter Kit in der Hand): "Ich öffne ma diese Box, nicht der Pandora aber von Microsoft."
Beiträge: 21 | Mitglied seit: Oktober 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Chrissyx
Dipl.-Inf. Admin
Redakteur
******
ID # 1



109-273-268
Errungenschaften
Erstellt am 22. Februar 2005 19:58 (#7) HP PN E-Mail Zitat
Also, wenn ihr mir wohl 75.000€ zukommen lassen könnt? :tee:

Ne, tut mir einen anderen Gefallen: Die Sache stinkt! Sucht mal bitte etwas rum, nach Berichten von anderen, die auch so verklagt worden sind. Da gab's nämlich mal was... -.-

-----------------------


Beiträge: 15976 | Mitglied seit: November 2002 | IP-Adresse: gespeichert
FF_Soldier
Hat sonst nichts zu tun
***
ID # 327



238-132-904
Erstellt am 22. Februar 2005 20:09 (#8) PN E-Mail Zitat
Geht das nur um die Tools? Hört sich für mich nach einem dummen versuch an die hp dicht zu machen, die müssten ja erstmal die HP´s der Tools verklagen. Bis auf Swiss Scout Easyscan wird jedes Tool auf einer eigens dafür vorgesehen HP zum Download angeboten ohne den User darauf hinzuweisen das dieses Tool illegal ist. Wieso wird dann ausgerechnet ein User wie Chrissyx der nicht darauf hingewiesen wurde das diese Tools illegal sind verklagt? Schwachsinn

Kenn mich mit Internetrechten usw. nicht so gut aus aber die Sache stinkt ja wohl echt zum Himmel. :wall:

-----------------------
möp
Beiträge: 683 | Mitglied seit: November 2003 | IP-Adresse: gespeichert
MrMackay
[eigenerTitelwählbar]
****
ID # 49



292-078-749
Erstellt am 22. Februar 2005 20:10 (#9) HP PN E-Mail Zitat
Hmm...so'n Shice... :wall: :motz: :(
Beiträge: 3948 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Bam
Lernt noch alles kennen
*
ID # 265


Erstellt am 22. Februar 2005 20:10 (#10) HP PN E-Mail Zitat
War grad auf http://www.123recht.net ...
Konnte aber nix finden, suche und frag mal weiter... :ja:

-----------------------
Bam:(Beim Niesen) "Haschisch!"
Heinzy: "Kekse!"
Maiky: "Ketschup!"
Bam&Heinzy: "Hä?"
--------------------
Nils bei GIGA GAMES (Hält das XBOX LIVE Starter Kit in der Hand): "Ich öffne ma diese Box, nicht der Pandora aber von Microsoft."
Beiträge: 21 | Mitglied seit: Oktober 2003 | IP-Adresse: gespeichert
FF_Soldier
Hat sonst nichts zu tun
***
ID # 327



238-132-904
Erstellt am 22. Februar 2005 20:18 (#11) PN E-Mail Zitat
Heise.de ist das auch vor wenigen Wochen passiert >Bericht
Gut die haben auch mehr geld um sich dagegen zu wehren. Das geht echt zu weit mit der Musikindustrie. :mad:

-----------------------
möp
Beiträge: 683 | Mitglied seit: November 2003 | IP-Adresse: gespeichert
newlyweds
Ist öfters hier
*
ID # 601


Erstellt am 22. Februar 2005 20:34 (#12) PN E-Mail Zitat
in der aktuellen C't (ausm eheise verlag) ist ein artikel über eben diese kanzlei und eben dieses abmahnungen...
sie sagen sie wehren sich dagegen weil sie die ressourcen habe - ein normalsterblicher könne es sich kaum leisten.

für alles weitere solltest du dir die c't kaufen...

DENN ICH BIN KEIN RECHTSANWALT UND DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG! ICH GEBE NUR EINEN HINWEIS AUF EINE QUELLE!
DIESER BEITRAG IST BITTE NICHT ERNSTZUNEHMEN SONDERN ALS WITZ ANZUSEHEN. BITTE VERWECHSELN SIE DIESEN BEITRAG NICHT MIT EINER RECHTSBERATUNG! DIES TRIFFT NÄMLICH NICH ZU!

-pervers die welt dass man sowas schreiben muss
@chrissy dir fehlt der kotz smilie
Beiträge: 35 | Mitglied seit: August 2004 | IP-Adresse: gespeichert
FF_Soldier
Hat sonst nichts zu tun
***
ID # 327



238-132-904
Erstellt am 22. Februar 2005 20:35 (#13) PN E-Mail Zitat
Hier findest du vielleicht Hilfe, die befassen sich mit Fällen wie deinem: http://www.rettet-das-internet.de/

Rofl: KaZaa

Gehts noch??: X-Factor > eindeutig

-----------------------
möp
Beiträge: 683 | Mitglied seit: November 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Jyrin
Boardfotze
****
ID # 42


Erstellt am 22. Februar 2005 20:36 (#14) PN E-Mail Zitat
Theoretisch Unmöglich dich zu verklagen:
Zitat von Haftungsausschlus:

3) Distanzierung I
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links für die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landesgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich habe auf meiner Page Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner führen, sowie auch für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Umfragen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind also ausschließlich deren Betreiber verantwortlich

Chris, das ist von DEINER Startseite, du bist nicht Haftbar für deine Links.
Geh damit vor Gericht und lass das klarstellen, die Runde geht auf jeden an dich

[edit by Chrissyx]Zitat richtig gesetzt[/edit]

-----------------------
Metal is like an Apple - no one likes the core!
Beiträge: 9411 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
lamandrion
Fühlt sich wie zu Hause
**
ID # 96


Erstellt am 22. Februar 2005 20:56 (#15) PN E-Mail Zitat
Bin der selben meinung wie Jyrin, wenn das nur Links sind können die dir nichts anhaben, aber du kannst die links ja von deiner Seite runternehmen und eine Extra Forumsektion dafür machen! So gehen verschwinden die links von der Seite aber wir haben alle darauf noch zugriff! :ja:
Ich wünsche dir auf jeden fall viel erfolg mit dieser Sache!

-----------------------
!!!yvan eht nioJ!!!
Beiträge: 462 | Mitglied seit: Oktober 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Jyrin
Boardfotze
****
ID # 42


Erstellt am 22. Februar 2005 21:04 (#16) PN E-Mail Zitat
Zitat von lamandrion:
Bin der selben meinung wie Jyrin, wenn das nur Links sind können die dir nichts anhaben, aber du kannst die links ja von deiner Seite runternehmen und eine Extra Forumsektion dafür machen! So gehen verschwinden die links von der Seite aber wir haben alle darauf noch zugriff! :ja:
Ich wünsche dir auf jeden fall viel erfolg mit dieser Sache!

Ne, ändern würd ich rein provokativ nichts... Morgen erstmal schön überprüfen, ob ich Recht hab, und dann ab zum Anwald Chrissyx... Das ist das Beste was du machen kannst und dann kann dir eh nix passieren

-----------------------
Metal is like an Apple - no one likes the core!
Beiträge: 9411 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Mr_Jen
CoAdmin
******
ID # 131



275-985-249
Erstellt am 22. Februar 2005 21:08 (#17) PN E-Mail Zitat
So wild ist das erstma mal nicht.
Ruhig bleiben und lesen.
Waldorf vorgehensweise
dann das hier danach weiter sehen.
nachtrag

Hier steht zumindest das Waldorf noch nie so einen Prozess gewonnen hat.lol

Hier gibts gegenmassnahmen in Form von vordrucken ansonsten sehr intressant zum Thema.
http://www.kefk.net/Network/Abmahnung/Stellungnahme/index.asp?ofact=1&ofmsgid=86&ofdisp=2&ofpage=1&ofrand=203335#openforum
Beiträge: 4249 | Mitglied seit: Oktober 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Felix
DoppelMod
*****
ID # 3


Erstellt am 22. Februar 2005 22:11 (#18) PN E-Mail Zitat
Zitat von kefk.net:
Hallo,
bin gerade durch die aktuelle c't auf das Treiben dieser Abmahnkanzlei aufmerksam geworden. Ich meine, daß die Kanzlei sich damit illegal verhält. Nach den §§ 2a Abs. 3, 2 Abs. 3 UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) gilt bei Verstößen gegen § 95b Abs.1 UrhG: "Der Anspruch auf Unterlassung kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände mißbräuchlich, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen der Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen."
Nach dem hier geschilderten Sachverhält ist der Mißbrauch offensichtlich. Wenn die Kanzlei folglich ohne rechtlichen Grund versucht, mit Abmahnungen Geld zu erpressen, sollte man eigentlich mal daran denken, ob man sie nicht wegen Nötigung (§ 240 StGB) und Erpressung (§ 253 StGB) anzeigt. Die Anzeige kostet nichts, den Sachverhalt prüft die Staatsanwaltschaft für Euch.
Wehrt Euch, damit die Informations- und Meinungsfreiheit nicht vollkommen zunichte gemacht werden!

:noe:
Beiträge: 6920 | Mitglied seit: November 2002 | IP-Adresse: gespeichert
newlyweds
Ist öfters hier
*
ID # 601


Erstellt am 22. Februar 2005 22:14 (#19) PN E-Mail Zitat
du kannst auch erstmal die unterlassungserklärung unterschreiben aber kein geld zahlen...
oder geld zahlen aber nciht unterschreiben :D
oder auf den prozess warten

achso angeblich wenn du da anrufst bieten sie dir an nur die hälfte zahlen zu müssen^^
Beiträge: 35 | Mitglied seit: August 2004 | IP-Adresse: gespeichert
chiizu
Fühlt sich wie zu Hause
**
ID # 513



228-098-087
Erstellt am 22. Februar 2005 22:19 (#20) PN E-Mail Zitat
aba wie jyrin schon sagt....auf der ersten page steht doch dass CHRISSYX davon abstand nimmt und dass das Landgericht Hamburch das undstützt, also wo is das problem??? :confused:

-----------------------
"Ob Rhythmus, ob Droge, ob das moderne autogene Training - es ist das uralte Menschheitsverlangen nach Überwindung unerträglicher Spannungen, solcher zwischen Außen und Innen, zwischen Gott und Nicht-Gott, zwischen Ich und Wirklichkeit - und die alte und neue Menschheitserfahrung."
Beiträge: 454 | Mitglied seit: Juni 2004 | IP-Adresse: gespeichert

[ Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 ]   

| Chrissyx Homepage | Boardregeln | Datenschutzerklärung


Tritanium Bulletin Board 1.10
© 2010–2024 Tritanium Scripts


Seite in 0,038862 Sekunden erstellt
27 Dateien verarbeitet
gzip Komprimierung eingeschaltet
1077,40 KiB Speichernutzung