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Autor Thema: VERKLAGT! ANGEZEIGT! ERMAHNT! Mal wieder...
Chrissyx
Dipl.-Inf. Admin
Redakteur
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ID # 1



109-273-268
Errungenschaften
Erstellt am 26. Februar 2005 19:05 (#84) HP PN E-Mail Zitat
In der Tat! Kam heute eine Antwort. Hab das mal eingescannt:

Waldorf - 2. Schreiben - Seite 1
Waldorf - 2. Schreiben - Seite 2
Waldorf - 2. Schreiben - Seite 3

Bitte alle mal lesen! Ich weiss nicht, was das alles bedeuten soll? Jetzt nichts mehr zahlen? Und dann doch wieder was, auf einmal 9000€? Und der Hügel heisst jetzt Gillessen??? HELP!

btw: Hier nochmal 2 Auszüge aus dem ersten Schreiben:
Waldorf - 1. Schreiben - Seite 1
Waldorf - 1. Schreiben - Seite 9

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Beiträge: 15976 | Mitglied seit: November 2002 | IP-Adresse: gespeichert
X-1-ALPHA
SkynetworX
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ID # 47



349-557-621
Erstellt am 26. Februar 2005 19:43 (#85) PN Zitat
Uff ... man das ist wieder Beamtensprache :lol:

Am besten gehen wir ALLE das mal Absatz für Absatz durch! :ja:
Beiträge: 4215 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Michi
Kennt sich schon aus
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ID # 465


Erstellt am 26. Februar 2005 20:03 (#86) PN Zitat
Lol ein Streitwert von 250.000,00 €. Sind das Idioten. :eg:
Beiträge: 149 | Mitglied seit: März 2004 | IP-Adresse: gespeichert
DeeSeL
Fühlt sich wie zu Hause
**
ID # 268


Erstellt am 26. Februar 2005 21:13 (#87) PN Zitat
Also ich "übersetze" mal so wie ich das verstehe. Falls es Unstimmigkeiten mit einem von euch deswegen gibt, bitte korrigieren.
Zitat:

[Briefkopf]...
Wir nehmen Bezug auf das Schreiben vom 23.02.2005. Sie müssen eine Unterlassungerklärung unterschreiben - und zwar bedingslos {müsste Deutschland nicht auch bedingslos kapitulieren?}. Dieses müssen sie machen, weil

1. Die alleinige Entfernung der Links, die Wiederholungsgefahr nicht ausschließt:
Nach einem Urteil des BGH müssen Sie sich unterwerfen, damit kein Zweifel an der Ernsthaftigkeit Ihres Handelns besteht. Die Links können noch bis zur Abgabe der bedinglosen und unwiderruflichen Unterlassungserklärung auf Ihrer Seite sein, denn die Wiederholungsgefahr mit einer {völlig übertriebenen} Vertragsstrafe, lässt sich nur durch die Abgabe der Unterlassungserklärung sicherstellen. Sie zahlen nichts, wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben.{Aber vielleicht danach?} Die Strafe wird nur im Falle des Verstoßen gegen die Erklärung fällig - also wenn sie die Software verbreiten, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Sie dürfen also selbst entscheiden ob sie zahlen wollen oder nicht. Aber sie haben ja schon den Schwanz eingezogen und müssen nur noch unterzeichnen.{Eine sehr freie Interpretation}

2. Auch wenn sie nicht wissen, was sie da verbreiten, müssen sie zahlen. Wir setzen eine letzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung bis zum 01.03.2005. Wenn sie keinen Finger krumm machen, werden unsere Mandanten eine einsweilige Verfügung gegen sie bentragen. Dieses müssten Sie dann, weil wir eine eindeutige Rechtslage sehen, mit 8.974,40 Euro bezahlen.

Damit Sie sehen, dass wir schon Andere beschissen haben {meine Interpretation}, liegt diesem Brief eine geschwärzte Kopie dieses Falles bei. Der Streitwert wurde mit 250.000,00 Euro {kann man da schon von Wucher sprechen??} festgesetzt.

Beantragen Sie schonmal einen Kredit
A. Gelissen
Rechtsanwalt {ist der sich absolut sicher??}


So hoffe für jeden verständlich.

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Beiträge: 481 | Mitglied seit: November 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Chrissyx
Dipl.-Inf. Admin
Redakteur
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ID # 1



109-273-268
Errungenschaften
Erstellt am 26. Februar 2005 21:18 (#88) HP PN E-Mail Zitat
Zitat:
zahlen nichts, wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben.{Aber vielleicht danach?}


Genau das ist mein Problem...

Erst
Zitat:
Sie zahlen nichts, wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben.

und dann
Zitat:
Auch wenn sie nicht wissen, was sie da verbreiten, müssen sie zahlen.

HÄÄ? :confused: :ka:

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Beiträge: 15976 | Mitglied seit: November 2002 | IP-Adresse: gespeichert
T3rrabug
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ID # 333


Erstellt am 26. Februar 2005 21:57 (#89) PN E-Mail Zitat
Heißt, du musst zahlen, auch wenn du nicht weißt, was man mit der Software machen kann. Unerschreibst du aber die Unterlassung, lassen sie dich nur aug etwaigen Kosten(steht da nicht, ist aber 100pro so) sitzten :tee:

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T3rrabug - Checkliste

-gute Kenntnisse eines Gebietes (z.B. Hacken) oder von mehreren Gebieten haben
-fair, nett, freundlich sein und verständnisvoll reagieren (z.B. wenn eine Frage schon öfters gestellt wurde oder das Thema bereits existiert)
-Rechtschreibung, Satzzeichen und Gross-/Kleinschreibung beherrschen - durchgängig!
-eine gewisse Anzahl von Posts haben, die nicht nur aus Spamereien oder Doppelposts entstanden sind
-jeden Tag wenigstens einmal Zeit haben, um im Forum nach dem Rechten zu sehen.
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Marzel
Hat sonst nichts zu tun
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ID # 469


Erstellt am 26. Februar 2005 22:33 (#90) HP PN E-Mail Zitat
1. Wenn du dir unterlassungserklärung schreibst, ist alles ok.
2. Wenn du gegen die eben genannte verstößt musst du eine Vertragsstraße zahlen, die sich warscheinlich nach dem streitwert richtet (250.000 €)
3. ich kann dir das alles erklären, nur nicht hier, weil mir gestern im krankenhaus nen älterer her fast den daumen gebrochen hat. ruf mich an oder haste skype oder sowas?

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DeeSeL
Fühlt sich wie zu Hause
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ID # 268


Erstellt am 26. Februar 2005 23:16 (#91) PN Zitat
Kannst du vielleicht auch mal die geschwärzte Kopie ins Netz stellen? Vielleicht wird man daraus ja schlauer!

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X-1-ALPHA
SkynetworX
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ID # 47



349-557-621
Erstellt am 27. Februar 2005 00:00 (#92) PN Zitat
Das steht doch nur sein Name und Anschrift! -.-

Also ganz ehrlich ... bei solch einer Summe würde ich zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen! :ja: :(
Beiträge: 4215 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Chrissyx
Dipl.-Inf. Admin
Redakteur
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ID # 1



109-273-268
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Erstellt am 27. Februar 2005 03:43 (#93) HP PN E-Mail Zitat
Zitat von T3rrabug:
Heißt, du musst zahlen, auch wenn du nicht weißt, was man mit der Software machen kann. Unerschreibst du aber die Unterlassung, lassen sie dich nur aug etwaigen Kosten(steht da nicht, ist aber 100pro so) sitzten :tee:


Etwa die 4000€ aus dem ersten Schreiben? :löl:
So oder so, zahlen kann ich nichts...

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Beiträge: 15976 | Mitglied seit: November 2002 | IP-Adresse: gespeichert
T3rrabug
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ID # 333


Erstellt am 27. Februar 2005 09:45 (#94) PN E-Mail Zitat
Ne keine Strafe, sondern wahrscheinlich ihre Kosten... :tee:
Sonst hätten die doch nichts davon.

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Red-Baron5
Fast schon Mod
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ID # 183



244-109-200
Erstellt am 27. Februar 2005 10:39 (#95) HP PN E-Mail Zitat
Ich würde mit dem unterschreiben erstmal vorsichtig sein :tee:

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Beiträge: 991 | Mitglied seit: Oktober 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Jyrin
Boardfotze
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ID # 42


Erstellt am 27. Februar 2005 11:24 (#96) PN E-Mail Zitat
Ich find das traurig was die da versuchen :noe:
Ich erkläre es mal ganz kurz und bündig:
Wenn du die Unterlassungsschrift unterschreibst glauben sie dir das du es ernst meinst das du gestehst das du einen Fehler begannen hast und wenn du das nicht tust glauben sie das du in kürze wieder die Links reinstellst.
ABER: Du hast dich IMMER NOCH mit deinem Haftungsausschluss dieser Tat entzogen
Du hast Seitenlinks zu HOCHOFFIZIELLEN Seiten! Damit gehst du schön zu nem Anwalt oder noch besser:
Nutze das Angebot von Computerbild dann kommst du dabei kostenlos durch die Geschichte, lass dich erstmal von denen beraten, glaub mir die haben keine Chance

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Metal is like an Apple - no one likes the core!
Beiträge: 9411 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Nemo
Fast schon Mod
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ID # 481


Erstellt am 27. Februar 2005 13:03 (#97) PN E-Mail Zitat
Das ist doch eine riesen Schweinerei . Nicht genug das einem die großen Firmen auf den Pelz rücken , nein mann hat es auch noch mit diesen Tritbrettfahrern von Rechtsverdrehern zu tun . Chrissy die wollen dier an den Geldbeutell op da was zu hollen ist oder nicht ist denen egall zu verlieren haben die nichts . Du brauchst Profesionelle Hilffe und wenn du erst mall bei den Anwelten von ComputerBild anrufst um dich über die Lage zu informieren . Aber leg da in Zahn zu die setzen mit apsicht so kurze Fristen damit du keine Zeitt hast angemessen zu reagieren . Also lass von einem Rechtsanwalld die Sachlage aufklähren bevor die dich vor volendete Tatsachen stellen . :rolleyes:
Möchte doch mall wisen op die sich auch mit leutten einlassen die das neutige Geld haben um das vor Gericht auszufechten garantiert nicht . :motz:
Die legen sich doch nur mit gegnern an bei denen sie am längeren Hebel sitßen . :motz: Dreckspack :motz:

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Beiträge: 1312 | Mitglied seit: April 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Bolsche
Kennt sich schon aus
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ID # 549



305-843-450
Erstellt am 27. Februar 2005 17:15 (#98) PN E-Mail Zitat
Ich fasse das ganze mal so zusammen wie ich das verstanden habe.

1. Möglichkeit: Du unterschreibst die Unterlassungserklärung (d.H du schliesst mit denen einen Vertrag ab, der beinhaltet das du jedes mal wenn du in irgend einer Art und Weise die Verbreitung eines Kopierschutzumgehungs-Programms unterstütz, eine Starfe von 10'000.- € zu bezahlen hast. (Wie das dann genau ausgelegt wird wäre dann wieder vor Gericht zu klären)
Weiter gestehst du damit deine Schuld ein und zwar bedingungslos. Allderings entstehen dir aus diesem Vertrag momentan keine Kosten weil er nicht rückwirkend gültig ist, sondern erst am dato der Ubterzeichnung.

Kosten für dich bei dieser Möglichkeit:
1.3 + 2 gängig Anwaltskostensätze bei einem Streitwert von 75'000.-€ daraus folgt 4'000.-€
Gegen die Kosten von 4'000 kannst du dich in keinem Fall mehr wehren, denn du hast deine Schuld in diesem Fall ja bedingungslos zugegeben.

2. Möglichkeit: Du unterschreibst nicht.
In diesem Fall drohen sie dir mit einer Einstweiligen Verfügung, was heisst sie gehen vor Gericht.
In diesem Fall muss das Gericht entscheiden ob die Forderung von Waldorf rechtmässig sind. Dabei belaufen sich die Prozesskosten für (Ich Fasse hier alle klagenden Parteien unter "Musikindustrie" zusammen) die Musikindustrie auf 9000.-€ die du im Falle eines Schuldspruchs zu übernehmen hättest. (Sie Gewinnen)

Kosten für dich bei dieser Möglichkeit:
- Wenn sie gewinnen 9000.- €
- Wenn du gewinnst 0.- €

Kostenlose Rechtsberatung gibts bei der Hotline von CB wie ich aus den vorgängigen Posts entnommen habe.

Zum Schluss meine Empfehlung:
Auf keinen Fall unterschreiben, denn ich kann mir nicht vorstellen das die auf einen Prozess scharf sind. Die wollen nur Kohle kassieren und ein Prozess kostet die auch Geld.
Was aber noch nicht mal ausschlagebend ist. Weil für die Musikindustrie Anwaltskosten entstehen und sie sich an den Prozesskosten beteiligen müssen wenn du nicht vollumfänglich schuldig gesprochen wirst, was sehr unwahrscheinlich ist weil definitiv keine klare Rechtsgrundlage besteht. (Dass Gericht entscheidet über die Aufteilung der Gerichtskosten, im Regelfall müssen bei keiner eindeutigen Entscheidung beide Parteien einen Teil zahlen.)
Deshalb denke ich, wird die Musikindustrie keinen Prozess anstreben und du kommst mit heiler Haut aus der Sache raus.

Aber ruf auf jeden Fall morgen bei den ComputerBild Leuten an und lass dich von denen beraten.

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Jørem
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Erstellt am 27. Februar 2005 18:13 (#99) PN E-Mail Zitat
Dem wäre dann nichts mehr hinzuzufügen :) .

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Bresso - Mit Kräutern der Provence
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Erstellt am 27. Februar 2005 18:21 (#100) PN E-Mail Zitat
Ich glaub, dass mit den 9000€ kann auch mehr werden...

Ansonten echt n1 zusammengefasst :)

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Erstellt am 27. Februar 2005 18:46 (#101) HP PN E-Mail Zitat
@Bolsche: :streichel: thx! :)
Jetzt hab ich's einigermaßen verstanden. :freu:

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Erstellt am 27. Februar 2005 20:55 (#102) PN Zitat
Gut Chrissyx dann nimm dir am Mittwoch zwischen 17 und 19 Uhr frei!
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Chrissyx
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Erstellt am 27. Februar 2005 21:07 (#103) HP PN E-Mail Zitat
Bißchen spät, ne? :rolleyes:
Morgen muss meine Antwort raus...

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