Version 4 Mein Zeichen

Chrissyx
Homepage


 »  Willkommen!

Deine IP ist: 18.119.160.154
Dein Browser ist: compatible ?
Dein System ist: ClaudeBot/1.0 ?
Dein Provider ist: ec2-18-119-160-154.us-east-2.compute.amazonaws.com
Zuletzt hier am Uhr

 »  News Ticker: RSS Newsfeed

22.04.2024: Witcher 3 und Cyberpunk 2077 Quellen geleakt
22.04.2024: Embracer spaltet sich auf
02.04.2024: Take-Two kauft Duke Nukem!
08.03.2024: Alle C&Cs bei Steam
14.02.2024: Tomb Raider 1-3 Remastered veröffentlicht

 »  Forum Ticker: RSS Feed

Nude Raider - All in one ! - newest nudepatches von Michael00 am 11. April 2024 15:57
Forum Updates von Chrissyx am 17. März 2024 20:56
Nude Raider - All in one ! - newest nudepatches von gfjus am 12. März 2024 22:15
Nude Raider - All in one ! - newest nudepatches von gfjus am 10. März 2024 23:38

 »  Bangboy says:

Das muss drücken im Gesicht!



Interaktiv:


News (Druckbare Version)
Gästebuch
Forum
IRC Chat
Steam Gruppe
Twitter
Kontakt & Infos
Ältere Umfragen

Umfrage:


Version 4 mit Design!





Shoutbox:


Nick:

:):(;):D:o:P:rolleyes::mad::eek::confused::mad1:
:cry::lol::eg::love::ja::freu::ka::noe::wall:
"Hallo" eingebenCAPTCHA

Edo-Underground am 06.01.2024 um 10:45:18 Uhr:
:) :D


Nick am 28.08.2023 um 13:44:02 Uhr:
:)


rwbj am 15.10.2021 um 20:56:14 Uhr:
teest


Der Oberst am 26.10.2020 um 22:58:44 Uhr:
Über was für seiten man so stolpert mitten in der nacht. geile Zeitkapsel hast du hier und auch noch immer fleißig am posten der mann. weiter so


<--- am 14.06.2019 um 21:05:44 Uhr:
geil


Ihr Kinderficker nur ein Jahr in den Knast? Da geht doch noch was!Politik
Posted by Chrissyx – 12.12.2006 – 00:00 Uhr – Kategorie: Politik
Wie? Ihr glaubt mir mal wieder nicht? Vielleicht glaubt ihr ja dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann. Denn der ist der Meinung, bei "Killerspiele" sind auch zwei Jahre drin! Hier der Auszug...:
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat am heutigen Dienstag in Hannover seine Pläne zur Ergänzung des § 131 im Strafgesetzbuch (StGB) konkretisiert. Der sogenannte Gewaltdarstellungsparagraf soll demnach auf "Killerspiele" ausgeweitet und die Verbreitung Gewalt verherrlichender Spiele künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Schünemann geht damit deutlich über das bisherige Strafmaß hinaus. Bislang heißt es im § 131, dass mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer Inhalte herstellt, verbreitet oder zugänglich macht, die "grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt".
In dem Entwurf Schünemanns heißt es, vom Paragrafen 131 würden nicht alle als schädlich anerkannten Spiele erfasst. Ein Verbot für die Herstellung und Verbreitung von Killerspielen könnte vor allem darauf abgestellt werden, dass ein wesentlicher Bestandteil der Spielehandlung "die aktive Teilnahme" der Spieler an der Tötung von Menschen oder menschenähnlichen Wesen sei. Danach müssten künftig sämtliche Shooter und selbst Aufbau- und Strategiespiele, die Kampfhandlungen etwa zur Eroberung oder Verteidigung von Territorien enthalten, unter Strafe gestellt werden. Hatte der Spiegel vor kurzem noch getitelt, die Deutschen müssten das Töten lernen, will Sportschütze Schünemann mit seiner Initiative ein politisches Signal setzen, dass Deutschland "Killerspiele" ächtet.
Schünemann macht sich auch für die Abschaffung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) stark, eine von den Software-Herstellern unterstützte Einrichtung, die Altersfreigaben für Computerspiele erteilt. Nach Ansicht des Innenministers muss die Computerspiel-Überprüfung in "rein staatlicher Hand" liegen. Man müsse "das Wirrwarr beim Medienschutz" beenden, erklärte der Minister zuletzt. Wichtig sei zudem, dass auch Medienpädagogen und Kriminologen in die Prüfungen mit aufgenommen würden. Letztere beauftragte Schünemann im September, Nachweise für zu laxe Kontrollen und Alterseinstufungen durch die USK zu erbringen. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KfN) ist derzeit dabei, 72 Computerspiele zu testen, die auf unterschiedliche Weise Gewaltdarstellungen beinhalten. [...]
(Quelle: heise.de)
Link zum Thema im Forum
Quelle(n): Keine Share

« Zurück zur Übersicht...

» Kommentare

Noch keine Kommentare vorhanden. Schreib den Ersten!

Name:

← "Hallo" eingebenCAPTCHA
Smilies:

:) :( ;) :D :o :P :rolleyes: :mad: :eek: :confused: :mad1:
:cry: :lol: :eg: :love: :ja: :freu: :ka: :noe: :wall:



6240769