Neu: Piratenmagazin!
Posted by Chrissyx – 16.11.2007 – 00:00 Uhr – Kategorie: Politik
Die
Piratenpartei veröffentlicht seit neustem alle drei Monate ein eigenes Magazin. Die Erstausgabe gibt's
hier als PDF zum Download!
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Vorratsdatenspeicherung: Die Verantwortlichen!
Posted by Chrissyx – 09.11.2007 – 00:00 Uhr – Kategorie: Politik
In dieser
Abstimmliste (PDF) gibt's eine genaue Übersicht, wer für was gestimmt hat. Oder guckt's euch gleich
hier online an und zieht eure Konsequenzen! Die SPD und CDU haben jedenfalls bei mir verschissen!
Was kann man noch machen, während man der Demokratie hinterher winkt? Geht auf
vorratsdatenspeicherung.de und beteiligt euch!
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Der Bundestrojaner kommt...
Posted by Chrissyx – 11.01.2007 – 00:00 Uhr – Kategorie: Politik
In Zeiten wie diesen wird man noch stumm vor lauter Sprachlosigkeit angesichts solchen krankhaften Schnüffeleiwahnsinn! Hier der Auszug:
In ihrer Antwort (PDF) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Rechtmäßigkeit von Online-Untersuchungen hat die Bundesregierung erstmals Details zum geplanten "Bundestrojaner" veröffentlicht. Als "Bundestrojaner" wird inoffiziell der Teil eines Programmes bezeichnet, der Spyware-Code auf einen PC einschleust, damit eine Online-Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste möglich ist.
Nach Auskunft der Bundesregierung sind für die Programmierung der Software zwei Programmierstellen notwendig, die teils aus laufenden Mitteln, teils von Mitteln aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit bezahlt werden. Insgesamt soll das Tool zur Online-Durchsuchung nicht mehr als 200.000 Euro kosten.
Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Rechnerdurchsuchung verweist die Bundesregierung auf die Auseinandersetzung, die derzeit am Bundesgerichtshof (BGH) geführt wird. Anfang Dezember hatte ein Ermittlungsrichter am BGH Online-Durchsuchungen verboten. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils hatte die Generalbundesanwältin Harms Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Über diese Beschwerde ist noch nicht verhandelt worden. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, "wird zu prüfen sein, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eine spezielle Ermittlungsbefugnis der Strafverfolgungsbehörden besteht", lautet die Auskunft der Bundesregierung.
Insgesamt lässt die Antwort der Bundesregierung keinen Zweifel daran, dass die Online-Durchsuchung ein unverzichtbares Instrument der Strafverfolger und Verfassungsschützer sein wird. Als Vorteil gegenüber einer "offenen Durchsuchung" eines Rechners vor Ort wird die Tatsache genannt, dass die Beschuldigten keine Kenntnis von den gegen sie geführten Ermittlungen haben und damit nicht die "Aufdeckung von Täterstrukturen" erschweren oder gar vereiteln können. "Während eine 'offene' Durchsuchung regelmäßig eher am Ende eines Ermittlungsverfahrens steht, kann die Online-Durchsuchung in einem Stadium, in dem das Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten noch nicht bekannt ist, dazu dienen, Ermittlungsansätze auch im Hinblick auf weitere Tatbeteiligte oder Tatplanungen zu gewinnen." Eine Online-Durchsuchung kommt somit selten allein.
In der Antwort der Bundesregierung heißt es auch, dass bislang in Deutschland keine Online-Durchsuchung durchgeführt wurde, weil das einzige bekannte, von einem Bonner Ermittlungsrichter angeordnete Verfahren nach Einspruch des BGH-Untersuchungsrichters gestoppt wurde. "Verfahren, in denen Online-Durchsuchungen für Zwecke der Gefahrenabwehr durchgeführt wurden, sind der Bundesregierung nicht bekannt." (Quelle:
heise.de)
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Ihr Kinderficker nur ein Jahr in den Knast? Da geht doch noch was!
Posted by Chrissyx – 12.12.2006 – 00:00 Uhr – Kategorie: Politik
Wie? Ihr glaubt mir mal wieder nicht? Vielleicht glaubt ihr ja dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann. Denn der ist der Meinung, bei "Killerspiele" sind auch zwei Jahre drin! Hier der Auszug...:
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat am heutigen Dienstag in Hannover seine Pläne zur Ergänzung des § 131 im Strafgesetzbuch (StGB) konkretisiert. Der sogenannte Gewaltdarstellungsparagraf soll demnach auf "Killerspiele" ausgeweitet und die Verbreitung Gewalt verherrlichender Spiele künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Schünemann geht damit deutlich über das bisherige Strafmaß hinaus. Bislang heißt es im § 131, dass mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer Inhalte herstellt, verbreitet oder zugänglich macht, die "grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt".
In dem Entwurf Schünemanns heißt es, vom Paragrafen 131 würden nicht alle als schädlich anerkannten Spiele erfasst. Ein Verbot für die Herstellung und Verbreitung von Killerspielen könnte vor allem darauf abgestellt werden, dass ein wesentlicher Bestandteil der Spielehandlung "die aktive Teilnahme" der Spieler an der Tötung von Menschen oder menschenähnlichen Wesen sei. Danach müssten künftig sämtliche Shooter und selbst Aufbau- und Strategiespiele, die Kampfhandlungen etwa zur Eroberung oder Verteidigung von Territorien enthalten, unter Strafe gestellt werden. Hatte der Spiegel vor kurzem noch getitelt, die Deutschen müssten das Töten lernen, will Sportschütze Schünemann mit seiner Initiative ein politisches Signal setzen, dass Deutschland "Killerspiele" ächtet.
Schünemann macht sich auch für die Abschaffung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) stark, eine von den Software-Herstellern unterstützte Einrichtung, die Altersfreigaben für Computerspiele erteilt. Nach Ansicht des Innenministers muss die Computerspiel-Überprüfung in "rein staatlicher Hand" liegen. Man müsse "das Wirrwarr beim Medienschutz" beenden, erklärte der Minister zuletzt. Wichtig sei zudem, dass auch Medienpädagogen und Kriminologen in die Prüfungen mit aufgenommen würden. Letztere beauftragte Schünemann im September, Nachweise für zu laxe Kontrollen und Alterseinstufungen durch die USK zu erbringen. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KfN) ist derzeit dabei, 72 Computerspiele zu testen, die auf unterschiedliche Weise Gewaltdarstellungen beinhalten. [...] (Quelle:
heise.de)
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Ihr geht alle in den Knast!
Posted by Chrissyx – 05.12.2006 – 00:00 Uhr – Kategorie: Politik
Wie? Ihr glaubt mir wieder nicht? Vielleicht glaubt ihr ja dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein. Denn der ist der Meinung, "Killerspiele" verstossen gegen Paragraf § 131 StGB. Hier der Auszug...:
Nach der Tragödie in Emsdetten kam vor allem von Seiten der bayerischen Landesregierung die Forderung nach einem Verbot von sogenannten "Killerspielen" auf. Nicht zuletzt Günther Beckstein, Bayerns Innenminister, hält schon seit Längerem an dieser Idee fest.
Nun hat er gegenüber den Kollegen des Spiegels dargelegt, wie er den Besitz von gewaltverherrlichenden Spielen ahnden würde. Dabei bezieht sich der Politiker auf den Gewaltdarstellungsparagrafen § 131 StGB. In diesem heißt es:
Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Zwar gesteht Beckstein ein, dass hier noch viel Spielraum vorhanden sei, vor allem bezüglich der Punkte "verherrlichen" und "verharmlosen", sieht aber dennoch den Paragrafen als Diskussionsgrundlage, um ihn mit den anderen Ländern und dem Bund auf Spiele abzustimmen. In Becksteins Augen ist ein Gesetzentwurf bis Januar 2007 (!) realistisch. (Quelle:
PC Games)
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Ihr seid alles Kinderficker!
Posted by Chrissyx – 22.11.2006 – 00:00 Uhr – Kategorie: Politik
Wie? Ihr glaubt mir nicht? Vielleicht glaubt ihr ja dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein. Denn der ist der Meinung, "Killerspiele" stehen auf der selben Stufe wie Kinderpornographie! Hier der Auszug...:
Die Diskussion um die "Killerspiele" erreicht eine neue Dimension. Nachdem sich bereits mehrere Politiker, darunter Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) und Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), zu Wort meldeten, gibt nun auch der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) seinen unsachlichen Kommentar ab. Dieser forderte in einem Interview, die "Killerspiele" in die Größenordnung der Kinderpornografie einzuordnen. Einen solchen Vergleich gab es in der Geschichte des Begriffs "Killerspiele" noch nicht - er ist nicht sachgemäß, verärgert und beschämt zugleich. Denn er stellt Ego-Shooter-Spieler auf eine Stufe mit Kinderschändern. Herr Beckstein sollte sich entweder neue Berater suchen oder über ein Gegenstatement nachdenken - er macht sich mit seinem Un- oder Halbwissen bei beiden Themen unglaubwürdig. (Quelle:
PC Games)
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